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° ^Freiheit«
- das kurze Leben des Robert Haidner
Im Familienregister der Stadt Schwäbisch Gmünd steht unter dem 21.
April 1945 folgender standesamtlicher Eintrag: »Der Robert Haidner,
Dreher, katholisch, wohnhaft in Schwäbisch Gmünd, Hirschgässle 5,
ist am 20. April 1945, Todesstunde unbekannt, in Schwäbisch Gmünd,
durch Urteil des Standgerichts der Kreisleitung Schwäbisch Gmünd
erschossen worden. Der Verstorbene war geboren am 19. März 1914
in Schechingen. Vater: Albert Haidner, Mesner, zuletzt wohnhaft in Schechingen. Mutter:
Anna Haidner, geborene Krieger, zuletzt wohnhaft in Schechingen. Der Verstorbene war
verheiratet mit Antonie Haidner, geb. Reinbold, Hausfrau, Schwäbisch Gmünd, Hirsch¬
gässle 5. Eingetragen auf schriftliche Anzeige des Polizeiamtsvorstandes Schwäbisch Gmünd
vom 20. April 1945. Todes-Ursache: Erschossen durch Urteil des Standgerichts der Kreislei¬
tung. Eheschließung des Verstorbenen am 13. Dezember 1941 in Zuffenhausen.«
Wer war dieser in Schechingen geborene Robert Haidner? Wieso wurde er in der Nacht vom
19. auf den 20. April 1945, wenige Stunden bevor die Amerikaner in Gmünd einrückten,
erschossen? Ein Mann, der in keiner Partei war und sich nie politisch engagierte, erschos¬
sen von Gmünder Polizeibeamten beim Kleinkaliberstand »Unterm Buch«, mit mehreren
Schüssen. Mit ihm zusammen wurde auch Heinrich Probst, Bruder der Käthe Czisch, Frau
des ersten Gmünder Nachkriegs-Oberbügermeisters Franz Czisch, erschossen.
»Hitler verrecke« - die Festnahme
Am 13. April 1945 wird Haidner in der Nähe des Canisius-Hauses, damals von der Par¬
tei beschlagnahmt zur Unterbringung von sogenannten »Volksdeutschen«, festgenommen.
Der Vorgang ist dokumentiert in einem Protokoll des Polizeiamtsvorstandes der Schutz¬
polizeidienstabteilung Schwäbisch Gmünd. Die Verhaftung erfolgte gegen 19 Uhr. Der
50-jährige Lagerführer Theodor Ebert meldete der Polizei den Vorfall und hält mit Wacht¬
meister Eugen Wahl Haidner und Probst fest, bis die Polizei sie verhaftet. Dem Polizeipro¬
tokoll ist zu entnehmen: »Die Beschuldigten entstiegen einem LKW, der sie nach Schwä¬
bisch Gmünd verbrachte. Beide waren stark betrunken, sie beschimpften den Führer, so
dass ein größerer Menschenauflauf hauptsächlich aus Ausländern entstand. Haidner zog
sein Taschenmesser, öffnete die Klinge und rief u. a. ... Es lebe Oberst Staufenberg, Hitler
verrecke ... Die Äußerungen gebrauchten die beiden öfter ... Durch das Verhalten der
beiden war die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet.« Lagerführer Ebert ergänzt:
»Haidner hat wiederholt geschrieen »Hitler verrecke«. Ich glaubte, nicht richtig gehört zu
haben«. Ein Wachtmeister der Wehrmacht kam hinzu, »Haidner schrie: Es lebe die Frei¬
heit«. Ebert fährt fort: »Haidner hat bei der Festnahme keinen Widerstand geleistet.« Die
»Vernehmung zur Person« ergibt weitere Details zum Leben des Robert Haidner. Weitere
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Angaben zur Person, der Herkunft und der Familie Haidner in Schechingen verdanke ich
dem ehemaligen Oberstudienrat und Historiker Reinhold Fischer aus Schechingen.
Es geht um Kopf und Kragen bei der Vernehmung
Haidner ist am 19. März 1914 in Schechingen, damals Kreis Aalen, geboren. Er besuchte
vom siebten, bis 14. Lebensjahr die Volksschule dort, kommt 1928 aus der Schule und ist
bis 1933 als landwirtschaftlicher Arbeiter tätig. Sein Vater Albert war Bäcker, Mesner und
Tagelöhner mit einer kleinen Landwirtschaft. Er starb 1944. Seine Mutter Anne, geborene
Krieger, stammte aus Schechingen. Der Großvater Georg war ebenfalls Bäcker. Haidner hatte
15 Geschwister. Von diesen suchten vor allem die Mädchen Stellen im Haushalt im Großraum
Stuttgart, wo sie Familien gründeten. Für Robert gab es in Schechingen keine Arbeit, wes¬
halb er sich am 19.01.1932 aus seiner Heimatgemeinde ab- und in Aldingen anmeldete. Ein
halbes Jahr leistet er freiwilligen Arbeitsdienst in Zuffenhausen (der für die männliche Jugend
verpflichtende Arbeitsdienst wird erst 1935 eingeführt). Anschließend geht er zu Bosch nach
Feuerbach. Er ist dort als Eisendreher beschäftigt. In Zuffenhausen heiratet er in erster Ehe
Lydia Kunz und nach deren Tod am 13. Dezember 1941 die am 6. April 1907 in Stettenhofen
geborene Antonie Niedermeier. Antonie hatte ihren ersten Ehemann verloren und brachte die
Kinder Inge, Rolf und Erika mit in die Ehe. Das Ehepaar zieht nach Schwäbisch Gmünd. Die
Kinder sind zurzeit der Verhaftung des Vaters 5, 8 und 11 Jahre alt.
»Ich kann mich an überhaupt nichts mehr erinnern«
Zurück zum Beginn des 2. Weltkriegs: Haidner wird 1938 zur Wehrmacht eingezogen. Er
dient im Infanterieregiment 848. Mit seinem Regiment ist er zunächst beim Vormarsch in
Frankreich, später in Russland dabei. Am 8. August 1943 verletzt ihn der Tritt eines Pferdes
am linken Schienbein schwer. Er musste langwierige Lazarettaufenthalte erdulden, konnte
aber seine volle Beweglich- und Belastbarkeit nicht mehr erlangen und wird deshalb am 13.
April 1945 als untauglich aus der Wehrmacht entlassen. Er fährt mit dem Fahrrad an diesem
Tag zur Heeresentlassstelle Stuttgart. Etwa um 14.30 Uhr fährt er von Stuttgart ab, kehrt in
Endersbach in eine Wirtschaft ein, trinkt dort zwei Viertel Wein und isst ein Brot, aber nicht
zu Mittag. Bei Grunbach hat das Rad einen Defekt. Er wird von einem LKW mitgenommen,
auf dessen Pritsche schon vier betrunkene Personen sind, die Haidner Wein und Wermut
anbieten. Bis Gmünd wird ziemlich viel getrunken. Haidner: »Wo der Wagen in Gmünd
angehalten hat und wie ich von dem Wagen heruntergekommen bin, weiß ich nicht mehr. Ich
kann mich überhaupt an nichts mehr erinnern.« Haidner ahnt bei der Vernehmung, dass es
um Kopf und Kragen geht. Das ist zu bedenken, wenn man seine weiteren Ausführungen liest:
»Ich habe mich noch nie politisch betätigt und war noch nie gegen den Führer eingestellt. Ich
hatte also keinen Grund, eine derartige Äußerung (»Hitler verrecke!«, der Verfasser) zu gebrau¬
chen. Es ist mir im Dritten Reich bis jetzt nicht schlecht gegangen und somit habe ich auch
keine Veranlassung über den Führer zu schimpfen und einen derartig gemeinen Ausdruck zu
gebrauchen ... Wenn ich diese Ausdrücke gebraucht haben sollte, tut es mir sehr leid.«
»Die Beiden sind sofort zu erschießen«
Haidner kommt ins Amtsgerichtsgefängnis. Die folgenden Tage, kurz vor dem Einmarsch
der Amerikaner in Gmünd, verlaufen sehr hektisch, besonders der 19. April. Hauptakteure
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sind Kreisleiter Hermann Oppenländer, Kampfkommandant Max Hössle und der Polizei¬
amtsvorstand Albert Piron. Oppenländer und Hössle werden später die Schuld von sich
weisen und es auf den jeweils anderen schieben, die Erschießung angeordnet zu haben. Eines
steht fest: Es gab kein Standgericht in Gmünd, und es gab kein rechtskräftiges Urteil von
Seiten der Justiz, das Haidner und Probst zum Tode verurteilt hätte. In der Verhandlung
vor dem Landgericht Ellwangen im November und Dezember 1947 erklärte ein Zeuge,
Oppenländer habe am 19. April auf die Frage, was mit den beiden Gefangenen geschehen
soll, gesagt: »Die Beiden sind sofort zu erschießen«, und ein Polizeibeamter sagte als Zeuge,
Hössle habe am 19.4. gegen 15 Uhr bei der Polizei angerufen und gesagt: »Hier Kampf¬
kommandant Hössle. Die beiden Kommunisten Probst und Haidner sind durch die Polizei
sofort zu erschießen, die Amerikaner sind vor den Toren der Stadt.«
Das Landgericht Ellwangen kam nach umfangreichen Ermittlungen zu dem Schluss, dass
beide Angeklagten die Erschießung gemeinsam angeordnet haben. Piron verlangt am 20.
April 1945 von Hössle eine schriftliche Bestätigung des Erschießungsbefehls, ln aller Eile
unterschreibt Hössle den ihm vorgelegten Zettel mit »Urteil. Das Standgericht des Kampf¬
kommandanten hat im Einvernehmen mit dem Standgericht der Kreisleitung die Hinrich¬
tung des Kaufmanns Heinrich Probst geb. 7.12.1907 und des Hilfsarbeiters Robert Haidner
geb. 19.3.1914 befohlen. Die Vollstreckung ist erfolgt, gez. Hössle, Kampfkommandant«.
Die Erschießung Haidners
Zunächst werden noch Überlegungen angestellt, den Erschießungsbefehl zu umgehen: Die bei¬
den sollen an die Wehrmacht abgegeben werden, oder man solle sie in eine Gegend bringen, in
der schon die Amerikaner sind und sie dort laufen lassen. Ein interessanter Aspekt bringt die
Untersuchung der Spruchkammer Gmünd über die Rolle des damaligen Leiters der Schutz¬
polizei Gmünd, Anton Elser: »Wenn er als guter Katholik wenigstens noch auf den Gedanken
gekommen wäre, den Verurteilten einen geistlichen Beistand zu geben, dann wäre kostbare Zeit
gewonnen worden, denn als er erfuhr, dass die Kreisleitung Gmünd verlassen habe, raffte er sich
auf und wollte die Exekution verhindern« - da waren beide gerade erschossen worden.
Über einen Vorgang in der Frühe des 20. April berichtet Antonie Haidner in einem Schrei¬
ben an die Militärregierung in Gmünd am 10. Juni 1945: Sie wollte ihren Mann, der im
Amtsgerichtsgefängnis saß, sehen. Die Frau des Aufsehers habe ihr gesagt, Haidner sei nicht
mehr hier, sie geht zum Polizeigebäude in der Hofstatt. Piron, Amtsvorstand, sagt: »Was
denken Sie denn, Ihr Mann ist nicht hier, wir haben hier keine Gefangenen, wir sind ja
selbst Gefangene.« Er rief Elser, Leiter der Schutzpolizei: »Haidner? Ja, es tut mir leid, Ihr
Mann wurde dem Gesetz gemäß erschossen.« Frau Haidner sieht auch den Polizeibeamten
Anton Weiss, einen nahen Freund ihres Mannes, und sagt zu ihm: »Weiss, man hat meinen
Mann erschossen!« Weiss sagt, »Glauben Sie das nicht, es ist nicht wahr!« Später erfuhr An¬
tonie Haidner, dass Weiss die Mörder gefahren hatte.
Die Polizeibeamten Ruisinger, Bläsi, Emrich und Götz haben sich, nachdem sie sich zunächst
weigerten, der Anordnung des Leiters der Schutzpolizei Elser doch gebeugt und Haidner exe¬
kutiert. Die beiden Beamten Nolle und Weiß erklärten ihrem Chef gegenüber, auf keinen Fall
auf Haidner zu schießen. Nolle begründete seine Weigerung mit der Bemerkung, dass man
jetzt angesichts der bald eintreffenden Amerikaner niemanden mehr erschieße, Weiss mit der
Bemerkung: »Ich kenne den Haidner gut, mit dem habe ich im Lazarett gelegen.«
Aus der Vernehmung des Polizeimeisters Anton Ruisinger am 8. Januar 1947 im Amtsge¬
richt Gmünd wird der Ablauf der Exekution ersichtlich: Ruisinger, Götz, Roos, Emrich und
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Bläsi fahren mit ihren Rädern zum Kleinkaliberstand »Unterm Buch« und warten dort, bis
Weiss und Nolle Haidner mit dem Auto bringen. Ruisinger: »Wir befanden uns zunächst
hinter dem Wagen« - Haidner war aufgefordert worden, auszusteigen und nach vorne zu
gehen »und gingen dann vor und haben geschossen ... Wir ließen dann die Leiche zu¬
nächst liegen und wir 5 fuhren mit dem Fahrrad nach dem Schießtal, während Weiss und
Nolle mit dem Kraftwagen zum Polizeigefängnis zurück fuhren, um Probst zu holen«. Den
ersten Schuss feuerte Ruisinger mit der Pistole ab, die drei anderen Polizeibeamten schossen
mit ihren Karabinern auf den niedergestürzten und am Boden liegenden Robert Haidner.
Der erste Schuss, ein Genickschuss, dürfte dem Leben Haidners ein Ende gesetzt haben.
Vertuschungsversuche
Antonie Haidner geht an diesem 20. April 1945 mit einer Schwester ihres Mannes, der Schwe¬
ster Martina von St. Loreto, zu Piron und fragt ihn, wo die Leiche Haidners sei. Nach seiner Ver¬
nehmung am 28. Juli 1947 in Ellwangen vor dem Landgericht stellt der Oberstaatsanwalt fest:
Piron gab »den Angehörigen des Erschossenen eine falsche Darstellung von der Person der Täter
und erklärte ihnen, dass Haidner und Probst unbekannten Männern in Tarnhemden übergeben
und von diesen erschossen worden seien«. Seine Absicht sei es gewesen, »die ganze Polizei aus
der Sache herauszuhalten und die Aufmerksamkeit von den wirklichen Tätern abzulenken...«
Auch bei der Ablieferung der Leichen wird vertuscht. Am 20.4., einem Freitag, läutete es
gegen 6.30 Uhr früh am Leichenhaus des Leonhardfriedhofs. Leichenwärter Ziegler am
29.5.45 in einer Meldung an die Staatsanwaltschaft: »Vor dem Leichenhaus stand ein Perso¬
nenkraftwagen ... Dabei waren die Polizeibeamten Ruisinger und Weiss.« Auf seine Frage,
wen sie bringen, sagten sie: »Da bringen wir noch mal einen«, den hätten sie gefunden im
Straßengraben in der Mutlangerstraße. Eine halbe Stunde vorher, gegen 6 Uhr, hatten sie
bereits die Leiche von Probst gebracht. Leichenwärter Ziegler zum Schluss seiner Meldung:
»Ich konnte doch nicht wissen, dass die beiden Polizeibeamten mich so angelogen hatten
und kann nur noch das eine sagen, dass die beiden Leichen furchtbar zugerichtet waren.«
Die Strafkammer des Landgerichts Ellwangen verurteilt (rechtskräftig seit 14. Juli 1948)
die Angeklagten Hössle und Oppenländer, »jeden wegen zwei in Tateinheit zusammentref¬
fender Verbrechen der Tötung zu je 12 Jahren Zuchthaus, die Polizeibeamten Ruisinger zu
4 Monaten Gefängnis, Bläsi, Emrich und Götz zu je 3 Monaten, Piron wird freigesprochen.
Frau Haidner (mit drei unmündigen Kindern) erhält nach langwierigem Wiedergutma¬
chungsverfahren eine einmalige Zahlung von 10 000 DM und ab 1.1.1960 eine monatliche
Rente von 120 DM statt der bisherigen von 91 DM. Im Oktober 1951 erlässt der damalige
Ministerpräsident und Justizminister Dr. Reinhold Maier »im Wege der Gnade« für Hössle
und Oppenländer Strafaussetzung mit drei Jahren Bewährungsfrist. Hössle und Oppenlän¬
der sind wieder in Freiheit. Franz Merkle H
Robert Haidner - tragischer Widerständler wider Willen
Zufällig trifft Robert Haidner - gerade entlassen aus dem Lazarett, in dem er aufgrund einer
Kriegsverletzung gelegen hatte - auf dem Weg nach Hause auf Heiner Probst. Sie kehren
in einer Gaststätte ein und trinken mehr, als für sie gut ist, weil sie sich über das baldige
Ende von Hitlers Herrschaft freuen. Die Amerikanische Armee ist im Remstal schon auf
Hörweite herangerückt und weiter auf dem Marsch remsauhvärts Richtung Schwäbisch
Gmünd, wohin die beiden auch wollen, den Amerikanern vorweg.
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Unterschiedlicher konnten die beiden nicht sein: Der eine, Heiner Probst, ist von Anfang an
Hitlers Gegner, gleich zu Beginn der Schreckensherrschaft war er im KZ, wo er physisch und
psychisch geschädigt, aber nicht gebrochen wurde. Die Gegnerschaft zum Regime stellte er
durch aktive Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus aktiv unter Beweis. Der ande¬
re, Robert Haidner, Hitlers tapferer Soldat, hatte geglaubt, das Vaterland verteidigen zu müssen.
Durch eine Verwundung wurde er seiner Gesundheit beraubt. Die Durchhalteparolen, die das
eigene Volk schädigten, machten ihm die Sinnlosigkeit seines Opfers bewusst. Deutschland, das
er schützen wollte, war weitgehend zerstört, die sogenannten »Feindmächte« dabei, das Land zu
besetzen. Er begriff, dass nun der Wahnsinn »Krieg gegen die ganze Welt« zu Ende war.
So hatten beide trotz ihrer unterschiedlichen Lebensgeschichte Grund zur Freude und
Grund zum Feiern. Dass sie dabei einen über den Durst tranken, ist nicht unüblich in
unserem Kulturkreis. Auf der Laderampe eines Lastwagens, der sie nach Gmünd mitnahm,
fanden sie noch weitere Gleichgesinnte - auch sie freudig erregt. So dürfte bei vielen im
Lande die heimliche Stimmung gewesen sein, niedergehalten allerdings von der Angst vor
den braun uniformierten NS-Schergen und deshalb kaum je laut geäußert. Sie taten gut an
dieser Zurückhaltung, wie die Ermordung der beiden Zufallsfreunde beweist.
In Schwäbisch Gmünd angelangt, konnten sie beide ihre Freude und ihre Erleichterung
über das baldige Ende des verbrecherischen Terrors nicht für sich behalten: »Hitler verre¬
cke!« und »Es lebe Stauffenberg!« (Stauffenberg war der getötete Hitler-Attentäter) riefen
sie laut und für diejenigen vernehmlich, die sich zu Wächtern der Macht berufen fühlten
- auch zu so später Stunde der 12-jährigen Schreckensjahre.
Sie wurden beide ermordet ohne Verhandlung und Urteil. Der eine, Heinrich Probst, zweifels¬
frei ein Widerstandskämpfer. Und der andere, Robert Haidner? Auch er hatte, wenn auch spät,
begriffen, dass sein Opfer und das von Millionen anderen »Volksgenossen«, wie sie damals
lügnerisch genannt wurden, umsonst war. Und er hatte begriffen, dass diese Herrschaft nicht
dem Volke diente, sondern dessen Vernichtung zur Folge hatte und viele andere Völker mit ins
Verderben riss. Ein Wahn hatte die meisten erfasst unter diesem »Führer«, und nun lag auch
für Haidner klar zutage: Dieser Verführer und Volksvernichter musste weg.
Diese Erkenntnis laut auf der Straße herausgeschrien, »Hitler verrecke!«, macht auch Robert
Haidner zum Widerstandskämpfer. Er hatte seine mit Schmerzen bezahlte späte Erkenntnis
laut werden lassen, stellvertretend Rir viele, die diese inzwischen mit ihm teilten. Er wurde da¬
durch zur Stimme der Vielen. W^ie seine Ermordung beweist, hätte auch er sie zu Recht nicht
öffentlich bekundet, wenn seine Freude über das baldige Ende des Peinigers zusammen mit
dem Freudentrunk ihm nicht die Zunge gelöst, seine Angst und vorsichtige Zurückhaltung
nicht weggeschwemmt hätten. So aber wurde er zum Widerständler wider Willen.
Dass dies sein ungesetzliches Todesurteil bedeutete, zeigt mit aller Deutlichkeit die Unmensch¬
lichkeit der nationalsozialistischen Herrschaft. Wie diese nicht davor zurückgeschreckt war, alles
vermeintlich »Undeutsche« zu entrechten, zu berauben und zu vernichten, so war das Regime
inzwischen dazu übergegangen, das eigene Volk und dessen Lebensgrundlagen durch die Politik
der »verbrannten Erde« zu zerstören und jegliches Recht auch für »Volksgenossen« außer Kraft
zu setzen. Der Grundsatz, dass Taten im Zustand beschränkter Zurechnungsfähigkeit nicht mit
der vollen Wucht des Gesetzes bestraft werden können, wurde längst tausendfach missachtet.
Hitlers Urteil: »Das Deutsche Volk ist meiner nicht wert«, erklärte schließlich auch das eige¬
ne Volk zu minderwertigem, des Schutzes von Recht und Gesetz nicht würdigem Abschaum.
Haidner aber hatte laut den Tod dieses Feindes des Deutschen Volkes gefordert und sich damit
in die Reihe derer gestellt, die dasselbe gefordert und in die Tat umzusetzen versucht hatten und
starb, wie diese, als Opfer des von ihm angeprangerten Verbrechers. Reinhart Czisch H
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